Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Phenix Digital GbR
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Phenix Digital GbR (nachfolgend „Phenix Digital“) und ihren Auftraggebern über Dienstleistungen in den Bereichen Social Recruiting, Performance Marketing, Employer Branding sowie verwandte digitale Marketingmaßnahmen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Verträge, selbst wenn nicht nochmals gesondert darauf hingewiesen wird. Individuell vereinbarte Regelungen im jeweiligen Vertrag haben Vorrang.
2. Vertragsgegenstand
Phenix Digital erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Social Recruiting, Werbekampagnenmanagement, Funnel-Erstellung, Karriereseiten-Gestaltung, Content-Produktion und Performance-Marketing.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsumfangsdokument.
Ein konkreter Erfolg (z. B. Anzahl qualifizierter Bewerbungen oder Einstellungen) wird – sofern nicht ausdrücklich garantiert – nicht geschuldet.
Der Auftraggeber bleibt rechtlich und datenschutzrechtlich Verantwortlicher für alle von ihm bereitgestellten Inhalte. Eine rechtliche Prüfung (z. B. AGG-, Urheber- oder Wettbewerbsverstöße) erfolgt durch Phenix Digital nicht.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlich oder elektronisch übermittelten Angebots zustande – entweder durch Unterschrift oder durch ausdrückliche Bestätigung per E-Mail oder Nachricht.
Angebote ohne Annahmefrist sind 14 Werktage gültig.
Kommt kein Vertrag zustande, sind vom Auftraggeber erhaltene Unterlagen, Konzepte oder Entwürfe unverzüglich zu löschen; auf Verlangen ist dies schriftlich zu bestätigen.
4. Leistungserbringung
Phenix Digital erbringt die vereinbarten Leistungen digital, eigenverantwortlich und in Abstimmung mit dem Auftraggeber, ggf. unter Nutzung seiner Konten (z. B. Meta Business Manager, Google Ads).
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für das Projekt erforderlichen Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Videos, Logos, Zugangsdaten) rechtzeitig bereitzustellen und notwendige Zugriffsrechte einzuräumen.
Erfolgt die Freigabe von Inhalten oder Zugängen nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann sich der Projektstart entsprechend verzögern.
Phenix Digital informiert regelmäßig über den Kampagnenstatus und wesentliche KPIs.
Optimierungen erfolgen fortlaufend, mindestens jedoch einmal monatlich.
5. Nutzungsrechte & Schutzrechte
Phenix Digital räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Inhalten ein – beschränkt auf die Dauer der Vertragslaufzeit.
Eine Nutzung über das Vertragsende hinaus oder eine Bearbeitung/Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Phenix Digital gestattet.
Der Auftraggeber haftet für die Rechtmäßigkeit aller bereitgestellten Inhalte und stellt Phenix Digital von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Phenix Digital ist berechtigt, auf erstellten Seiten oder Werbemitteln einen Hinweis als Dienstleister anzubringen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Leistungspaket.
Standardmäßig fallen an:
eine einmalige Einrichtungsgebühr,
sowie eine monatliche Betreuungspauschale.
Nicht enthalten sind:
Media-Budgets für Werbeanzeigen (werden vom Auftraggeber direkt getragen),
Drittanbieter-Dienstleistungen (z. B. Stockfotos, Tools, Plugins),
zusätzliche Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs.
Die Einrichtungsgebühr ist innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsbeginn fällig.
Laufende Pauschalen sind monatlich zum Monatsende zu zahlen.
Bei Vorauslagen (z. B. Werbekosten über Phenix Digital) erfolgt eine monatliche Abrechnung, ggf. mit Vorschuss.
Besteht eine von Phenix Digital erstellte Karriereseite nach Vertragsende weiter, wird eine monatliche Wartungspauschale in Höhe von 150 € netto berechnet.
7. Vertragslaufzeit & Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 3 Monate.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Referenznennung
Phenix Digital ist berechtigt, den Auftraggeber unter Verwendung seines Logos, Namens und ggf. Projektergebnissen als Referenz zu nennen (z. B. Website, Social Media, Präsentationen).
Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.
9. Haftung
Phenix Digital haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und maximal den Auftragswert begrenzt.
Keine Haftung besteht für:
entgangenen Gewinn oder Umsatzeinbußen,
ausbleibende Bewerbungen oder Einstellungen,
Störungen auf Drittplattformen (z. B. Meta, Google),
fehlerhafte Zielgruppen- oder Datenvorgaben seitens des Auftraggebers.
9a. Mitwirkungspflichten, Garantievoraussetzungen & Definition „qualifizierte Leads“
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von Phenix Digital vorgegebenen Prozesse zur Bewerberkommunikation, Sortierung und Nachverfolgung einzuhalten.
Dazu gehört insbesondere, dass eingehende Bewerbungen im bereitgestellten Bewerber-Management-System korrekt kategorisiert und Rückmeldungen bzw. Erstkontakte ausschließlich über die vereinbarten Kommunikationswege erfolgen.
Kommt der Erstkontakt ausschließlich vom Auftraggeber oder werden Bewerber außerhalb des vereinbarten Prozesses kontaktiert, sortiert oder nicht dokumentiert, entfällt jegliche Garantie auf eine bestimmte Bewerberanzahl oder -qualität.
Phenix Digital kann in diesem Fall nicht nachvollziehen, ob Bewerber tatsächlich qualifiziert waren, und ist berechtigt, die Restzahlung des Honorars in voller Höhe zu berechnen.
Definition „qualifizierte Leads“
Als qualifizierte Leads gelten ausschließlich Personen, die:
über den von Phenix Digital erstellten Funnel eingegangen sind,
die dort gestellten Vorqualifizierungsfragen vollständig und plausibel beantwortet haben,
nach ihren im Funnel gemachten Angaben den vom Auftraggeber definierten Mindestkriterien entsprechen.
Phenix Digital schuldet nicht:
die tatsächliche Erreichbarkeit der Leads,
die Richtigkeit oder Wahrhaftigkeit der gemachten Angaben,
die finale Eignung oder Passung der Kandidaten im späteren Auswahlprozess.
Phenix Digital haftet nicht dafür, wenn Bewerber trotz korrekter Funnel-Durchführung falsche Daten angeben, nicht erreichbar sind oder im späteren Verlauf nicht ins Raster passen.
Maßgeblich für die Bewertung eines Leads als „qualifiziert“ sind ausschließlich die im Funnel übermittelten Antworten, nicht das spätere Verhalten oder Nichterscheinen des Bewerbers.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, über sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren – auch über das Vertragsende hinaus.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist – der Geschäftssitz von Phenix Digital.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.